Wissenswertes - Tipps für die Sicherheit

Der NOTRUF

Sie brauchen Hilfe? Dann ist der Notruf die richtige Wahl.

Ob bei:

  • einem unkontrollierten Feuer,
  • einem Verkehrsunfall mit verletzten Personen,
  • einer Zwangslage, aus der Sie oder ein anderer sich nicht selbst befreien können,
  • einer plötzlich auftretenden Krankheit, z. B. Lähmungserscheinungen, Stechen in der Herzgegend,
  • einer öffentlichen Notlage, z. B. einem umgestürzten Baum,
  • einer schweren Verletzung, z. B. durch Heimwerkertätigkeit,
  • einem Wassereinbruch,
  • sonstiger Lebens- oder Gesundheitsgefahr für Sie oder andere Menschen.

Dann ist der NOTRUF die richtige und EINZIGE Wahl! Scheuen Sie nicht sofort ohne zu zögern den NOTRUF zu wählen. Kompetente Mitarbeiter werden Sie beraten und die richtigen, erforderlichen Schritte einleiten.

Wählen Sie 112, der Notruf ist immer kostenlos - aber meist (Hoffentlich!) nicht umsonst!

 

Rauchmelder retten Leben

Rund 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland an Bränden, die Mehrheit davon in Privathaushalten.

Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der giftige Brandrauch. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.

In jedem Haushalt sollte mindestens ein Rauchmelder vorhanden sein.

Waldbrandgefahr

In unserer Region sind hauptsächlich Waldgebiete der Gefahrenklasse A1 anzutreffen, das heißt, Kiefernwälder mit höchster Brandgefahr. Daher werden bei Perioden großer Trockenheit Waldbrandwarnstufen ausgerufen. Diese untergliedern sich in Stufen 1 bis 4. Bei ausgerufenen Waldbrandwarnstufen ziehen diese entsprechende Schutzmaßnahmen für unsere Wälder mit sich.

Geregelt ist dies im Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG)

Einige wichtige Verhaltensregeln:

  • Darf ich im Wald rauchen? - Generell nein! Ausnahme ist gegeben bei Vorhandensein einer geschlossenen Schneedecke.
  • Darf ich bei ausgerufener Waldbrandwarnstufe Pilze suchen? - Ja. Sollte sich eine Sperrung der Waldes erforderlich machen, so legen dies im Einzelfall die Forstämter fest und veröffentlichen ihre Maßnahmen.
  • Darf ich am Waldrand ein Lagerfeuer machen bzw. grillen? - Nein. Jedoch mit einem Sicherheitsabstand von 50 m spricht nichts dagegen.
  • Darf ich bei ausgerufener Waldbrandwarnstufe in meinem Garten Rückstände verbrennen? - Ja, wenn die Feuerstelle 1,00 Kubikmeter (1 m x 1 m x 1 m) nicht überschreitet und der Sicherheitsabstand von 50 m zum nächsten Wald nicht unterschritten wird.

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